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Ratsbesitzer
siehe: Rasverwandter.
Ratsverwandter
Ratsherr, Ratmitglied.
Regierungsbezirk
Bis 1945 gab es in Preußen, Bayern und Sachsen, ferner in den Reichsgauen Danzig-Westpreußen, Sudtenlandund und Wartheland Regierungsbezirke als staatliche Mittelbehörden zwischen der Zentrale und der Kreisebene.
Regierungspräsident
Regierungspräsident war in Deutschland die Bezeichnung des Behördenleiters einer Regierung (zuständig für die Verwaltung eines Regierungsbezirks). Unterstellt war er in Preußen, Bayern und Sachsen den Zentralen in Berlin, München und Dresden, in den Reichsgauen Danzig-Westpreußen, Sudetenland und Wartheland jedoch den Reichsstatthaltern in Danzig, Reichenberg und Posen.
Reichsauftragsverwaltung
Sie galt seit dem 15. Juni 1942 für die Landespräsidenten in Prag und Brünn, die Bezirkshauptmänner, die Leiter der Städte mit eigenem Statut und die Polizeidirektionen in Brünn, Mährisch-Ostrau, Olmütz, Pilsen und Prag. Damit war die gesamte bisher autonome Verwaltung im Protektorat in die Reichsverwaltung fest eingebunden.
Reichsgau
Reichsgaue gab es innerhalb des Deutschen Reiches von 1939 bis 1945.
Sie waren staatliche Verwaltungsbezirke unter der Leitung eines Reichsstatthalters, der auch Gauleiter für den gleichnamigen (Partei-) Gau der NSDAP war. Es handelt sich dabei um den Beginn einer Neuordnung der Reichsmittelinstanz zunächst außerhalb der Grenzen von 1937.
Bis 1945 gab es die Reichsgaue Sudetenland, Danzig-Westpreußen (zunächst: Westpreußen), Wartheland (zunächst: Posen) und die Alpen-Donau-Reichsgaue Kärnten, Niederdonau, Oberdonau, Salzburg, Steiermark, Tirol-Vorarlberg und Wien.
Der Zusammenschluss des Saarlandes, der bayrischen Pfalz und des CdZ-Gebietes Lothringen zu einem Reichsgau Westmark ist bis 1945 nicht mehr zustandegekommen. Dieses Gebiet wurde zuletzt gemeinsam von einem Reichstatthalter in Saarbrücken verwaltet.
Quelle:
Reichsgesetzblatt 1939, 1941, Berlin (Reichsverlagsamt) 1939, 1941
Reichskommissar
An der Spitze des Reichskommissariats stand der Reichskommissar.
Reichskommissariat
Während des Zweiten Weltkrieges bestanden die Reichskommissariate Niederlande, Norwegen, Ostland und Ukraine. Es handelte sich um Besatzungsgebiete unter deutscher Zivilverwaltung.
Reichsstatthalter
Reichsstatthalter gab es in Deutschland von 1933 bis 1945. Sie hatten die Aufgabe, für die Beobachtung der vom Reichskanzler Adolf Hitler aufgestellten Richtlinien der Politik zu sorgen und zunächst die Länder gleichzuschalten. Seit 1935 wurden alle Reichsstatthalter für ihren Bezirk zu ständigen Vertretern der Reichsregierung. Sie hatten ebenso wie die preußischen Oberpräsidenten die Befugnis, sich von sämtlichen Reichs- und Landesbehörden in ihrem Bereich unterrichten zu lassen, ferner durften sie bei Gefahr im Verzug einstweilige Anordnungen treffen. Auch konnte der Reichsstatthalter mit der Führung einer Landesregierung beauftragt werden. In den neuen Reichsgauen leitete der Reichstatthalter selbst die Verwaltung. Er war auch Gauleiter des gleichnamigen Gaues der NSDAP.
Remonte
(drei- bis vierjähriges) Militär-Ersatzpferd.
Rezeß
Lateinisch: recedere = auseinandergehen, zurückweichen, nachgeben:
Auseinandersetzung oder Vergleich über strittige rechtliche Verhältnisse.
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 10. 1. 2021.