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Edikt wegen Errichtung der Gendarmerie vom 30. 7. 1812 [Preußen]
Nach der Niederlage gegen Frankreich im Jahre 1807 wurde die untere staatliche Ebene in Preußen neu organisiert.
Es sollten Kreise in angemessener Größe gebildet werden, ferner ihnen gleichgestellte Korporationen beibehalten werden, nämlich die (Immediat-) Städte 1. Klasse Berlin, Breslau, Elbing, Frankfurt, Königsberg, Potsdam und Stettin.
Die ländlichen Gemeinden und (übrigen) Städte 2. Klasse – bisher nicht dem Landrat, sondern dem Steuerrat unterstellt – wurden im Rahmen der bisherigen Kreiseinteilung zu einer Korporation zusammengefasst.
Der Landrat wurde zum vorläufigen Kreisdirektor, der seinen Wohnsitz in der Kreisstadt zu nehmen hatte.
Die geplante eigentliche Kreisverwaltung aus Kreisdirektor und Deputierten der Gemeinden kam aber durch den Widerstand des Adels und die Kriegswirren nicht mehr zustande.
Nach französischen Vorbild wurde als Exekutive des Staates auf dem platten Land die Landgendarmerie gebildet und militärisch organisiert.
Quelle:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten 1812 Berlin 1812.
Eingegliederte Ostgebiete
Es handelt sich dabei um die zum 26. Oktober 1939 von Deutschland annektierten polnischen Gebiete, die nach Ostpreußen und Schlesien eingegliedert und in den neuen Reichsgauen Westpreußen, Danzig-Westpreußen, und Posen, später Wartheland, organisiert wurden.
Zu den eingegliederten Ostgebieten zählen nicht die bereits am 1. September 1939 eingegliederte Freie Stadt Danzig und das Generalgouvernement.
Eingliederung
Verbindung mehrer Gebietskörperschaften (Gemeinden, Gutsbezirke, Kreise usw.) zu einer neuen Einheit. Dabei gehen die eingegliederten Einheiten rechtlich unter, während die aufnehmende Einheitt vergrößert weiterbesteht.
Ellguth
Orte in Schlesien (polnisch: Ligota), Böhmen und Mähren (tschechisch: Lhota) aus dem 12. bis 14. Jahrhundert, die für einen befristeten Zeitraum von der Zahlung von Abgaben und Frondiensten befreit waren.
Erster Bürgermeister
Es handelt sich um den rechtskundigen Verwaltungschef einer Stadt, der in Stadtkreisen auch oft die Ehrenbezeichnung Oberbürgermeister erhielt.
Exposittur
österreichisch: Außenstelle einer Verwaltungsbehörde mit örtlich abgegrenztem Wirkungskreis.
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 16. 2. 2017.