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DAF
Abkürzung für die Deutsche Arbeitsfront.
Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935
Sie trat im gesamten Deutschen Reich am 1. April 1935 in Kraft und löste in fast allen Gemeinden die bisher unterschiedlichen Regelungen des Gemeindeverfassungsrechts ab. Berlin und die Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck blieben vorläufig davon ausgenommen.
Alle kommunalen Einheiten auf der Ortsebene führten in Zukunft nur noch die Bezeichnung Gemeinde. Die Gemeinden, die bisher die Bezeichnung Stadt führten, behielten diese Bezeichnung. Zusatzbezeichnungen (zum Beispiel Reichshauptstadt, Hauptstadt der Bewegung, Reichsmessestadt) konnten verliehen werden.
Die Gemeindeleiter hießen nunmehr einheitlich Bürgermeister, in Stadtkreisen Oberbürgermeister. Diese wurden von den Aufsichtsbehörden im Zusammenwirken mit den Vertretern der NSDAP ernannt. In Gemeinden über 10.000 Einwohnern war die Verwaltung hauptamtlich für die Dauer von 12 Jahren, im übrigen ehrenamtlich für 6 Jahre.
Eine gewählte Gemeindevertretung gab es nicht mehr. Die Gemeinderäte – in Städten Ratsherren – wurden vom Beauftragten der NSDAP im Benehmen mit dem Bürgermeister für 6 Jahre berufen.
Quelle:
Reichsgesetzblatt Teil I 1935, Berlin (Reichsverlagsamt) 1935
Diätar
Beamte in Preußen, die nur zeitweilig eingestellt waren. Sie wurden außerhalb des Haushaltes nach Tagen oder Monaten besoldet.
Distriktskommissar
Er verwaltete in der preußischen Provinz Posen seit dem 1. April 1837 hauptamlich die Polizeidistrikte.
d. R.
Zusatz der Reserve zu einem militärischen Dienstgrad.
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 %ndash; 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 16. 2. 2017.