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Amtsbezirk Osten

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

6. 3. 1874
Bildung des Amtsbezirks Osten Nr. 8 aus den Landgemeinden Groß Osten, Guhlau, Klein Osten-Kittlau und Neuguth und den Gutsbezirken Groß Osten, Guhlau und Kittlau (7 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Guhlau.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

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Bildung des Gutsbezirks Niebe aus ?

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Zusammenschluß der Gutsbezirke Groß Osten und Niebe zum neuen Gutsbezirks Groß Osten-Niebe.

?
Umbenennung der Landgemeinde Groß Osten in Groß Osten-Niebe.

30. 9. 1928
Zusammenschluß der Landgemeinde Groß Osten-Niebe und des Gutsbezirks Groß Osten-Niebe zur neuen Landgemeinde Osten;
Eingliederung des Gutsbezirks Guhlau (teilweise) in die Landgemeinde Guhlau;
Eingliederung des Gutsbezirks Guhlau (teilweise) in die Landgemeinde Zapplau im Amtsbezirk Schüttlau;
Zusammenschluß der Landgemeinde Klein Osten-Kittlau und des Gutsbezirks Kittlau zur neuen Landgemeinde Kittlau.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1938
Eingliederung der Gemeinde Guhlau (teilweise)1 in die Gemeinde Mechau im Amtsbezirk Schüttlau;
Eingliederung der Gemeinde Mechau (teilweise)2 aus dem Amtsbezirk Schüttlau in die Gemeinde Guhlau.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Osten umfaßt die Gemeinden Guhlau, Kittlau, Neuguth und Osten (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Osten.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 9. 3. 2001.