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Amtsbezirk Bronau

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

6. 3. 1874
Bildung des Amtsbezirks Bronau Nr. 2 aus den Landgemeinden Bronau, Geischen, Groß Räudchen, Groß Saul, Klein Räudchen und Klein Saul und den Gutsbezirken Bronau, Geischen, Groß Räudchen und Klein Räudchen (10 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Bronau.

3. 12. 1880
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Bronau Nr. 2 aus den Landgemeinden Bronau, Geischen, Groß Räudchen, Groß Saul, Klein Räudchen und Klein Saul und den Gutsbezirken Bronau, Geischen, Groß Räudchen und Klein Räudchen (10 Gemeinden/Gutsbezirke).

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

17. 2. 1923
Eingliederung der Landgemeinde Groß Saul (teilweise)1 in die Landgemeinde Saborwitz im Amtsbezirk Triebusch.

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Eingliederung der Landgemeinde Geischen in den Amtsbezirk Saborwitz.

30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke:

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Bronau umfaßt die Gemeinden Bronau, Groß Räudchen, Groß Saul, Klein Räudchen und Klein Saul (5 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Klein Räudchen.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 3. 12. 2008.