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26. 10. 1939
Die bisher polnische Stadt Lubień tritt zum Deutschen Reich.
Vorläufige Umbenennung der Stadt Lubień in Lubien.
Die bisher polnische Landgemeinde Lubień mit den Dorfgemeinden ? tritt zum Deutschen Reich.
Vorläufige Umbenennung der Landgemeinde Lubień in Lubien.
?
Vorläufige Umbenennung:
1. 4. 1940
Einführung von Artikel III1 der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den eingegliederten Ostgebieten vom 21. 12. 1939.
1. 4. 1940?
Bildung des Amtsbezirks Liebstadt aus der Stadt Liebstadt und den Gemeinden ? (? Städte/
Er wird zunächst verwaltet vom Amtskommissar in Liebstadt.
18. 5. 1943
Umbenennung:
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Lubenstadt umfaßt die Stadt Lubenstadt und die Gemeinden ? ( ? Städte/
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtskommissar in Brest (Wartheland).
Amtskommissar (Amtsbezirk Lubien/ |
|||||
. | . | 1940: | ?, | ||
. | . | ?: | ?, | ||
. | . | 1945: | ?. |
Fußnote: | ||
1 | Vorschriften über die Verwaltung der übrigen Gemeinden (Amtskommissar-Verwaltung). |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 16. 7. 2005.