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26. 10. 1939
Die bisher polnische Stadt Brześć Kujawski tritt zum Deutschen Reich.
Vorläufige Umbenennung der Stadt Brześć Kujawski in Brest.
Die bisher polnische Landgemeinde ? mit den Dorfgemeinden ? tritt zum Deutschen Reich.
Vorläufige Umbenennung der Landgemeinde ? in ?.
?
Vorläufige Umbenennung der Stadt Brest in Brest-Kujawien.
1. 4. 1940
Einführung von Artikel III1 der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den eingegliederten Ostgebieten vom 21. 12. 1939.
1. 4. 1940?
Bildung des Amtsbezirks Brest-Kujawien aus der Stadt Brest-
Er wird zunächst verwaltet vom Amtskommissar in Brest-
18. 5. 1943
Umbenennung:
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Brest (Wartheland) umfaßt die Stadt Brest (Wartheland) und die Gemeinden ? ( ? Städte/
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtskommissar in Brest (Wartheland).
Amtskommissar (Amtsbezirk Brest-Kujawien/ |
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. | . | 1940: | ?, | ||
. | . | ?: | ?, | ||
. | . | 1945: | ?. |
Fußnote: | ||
1 | Vorschriften über die Verwaltung der übrigen Gemeinden (Amtskommissar-Verwaltung). |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 16. 7. 2005.