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Erster Erlaß des Führers über die Einführung der Zivilverwaltung in den neubesetzten Ostgebieten

 vom 17. Juli 1941

I

Die Zivilverwaltung in dem Bezirk Bialystok übernimmt der Oberpräsident der Provinz Ostpreußen.

Die Zivilverwaltung in dem früher zu Polen gehörenden Gebiet Galizien übernimmt der Generalgouverneur.

Deas Gebiet der früheren Freistaaten Litauen, Lettland und Estland sowie der von Weißruthenen bewohnte Raum gehen in die dem Reichsminister für die besetzten Ostgebiete unterstehende Zivilverwaltung über Dieses gesamte Gebiet bildet ein Reichskommissariat im Sinne meines Erlasses über die Verwaltung der neubesetzten Ostgebiete vom 17. Juli 1941 und erhält den namen "Ostland". Die Unterstellung der Verwaltung kleinerer an der ostpreußischen Grenze liegenden Teile des ehemaligen Freistaates Litauen unter den Oberpräsidenten der Provinz Ostpreußen bleibt vorbehalten.

II

Die äußeren Grenzen des Reichskommissariats Ostland und der übrigen unter I bezeichneten Gebiete werde ich, dem jeweiligen Stande der Kampfhandlungen entsprechend, bestimmen und zu gegebener Zeit endgültig festlegen. Den Zeitpunkt der Einführung der Zivilverwaltung in den unter I genannten Gebieten oder in Teilen werde ich bestimmen.

III

Zum Reichskommissar für das Ostland bestelle ich den Gauleiter und Oberpräsidenten Heinrich Lohse.
Er hat seinen Sitz in Riga.


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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 26. 10. 2011.