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Stadt Barth

~ 1240
Verleung der Stadtrechte1 an die Marktsiedlung Barth.

19. 9. 1815
Eingliederung2 der Stadt Barth in den preußischen Staat.

31. 5. 1853
Einführung des Gesetzes betreffend die Verfassung der Städte in Neuvorpommern und Rügen.
Danach behalten alle Städte ihre bisherigen Verfassungen;
für jede Stadt ist ein besonderer Stadtrezeß3 festzustellen.


1. 1. 1874
Der Ortspolizeibezirk Barth umfaßt die Stadtgemeinde Barth (1 Gemeinde).
Es gilt das Gesetz betreffend die Verfassung der Städte in Neuvorpommern und Rügen vom 31. 5. 1853.

14. 4. 1923
Einführung des Gesetzes über die vorläufige Regelung der Gemeindewahlen vom 9. 4. 19234.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933;
Umbenennung der Stadtgemeinde Barth in Stadt Barth.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935.

1. 1. 1945
Der Ortspolizeibezirk Barth umfaßt die Stadt Barth5 (1 Gemeinde).



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 22. 9. 2026.