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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
2. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Martenthin Nr. 11 aus den Landgemeinden Alt Tessin, Martenthin, Neu Tessin, Trebenow und Wustermitz und den Gutsbezirken Martenthin, Parlow, Stregow und Trebenow (9 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Trebenow.
14. 2. 1879
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Martenthin Nr. 12 mit den Landgemeinden Alt Tessin, Martenthin, Neu Tessin, Trebenow und Wustermitz und den Gutsbezirken Martenthin, Parlow, Stregow und Trebenow (9 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 188
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
7. 11. 1881
Eingliederung der Trebenwoschen Prälang (teilweise)11 in die Landgemeinde Trebenow.
30. 3. 1886
Umwandlung des Gutsbezirks Neu Tessin in eine Landgemeinde gleichen Namens.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
18. 6. 1895
Eingliederung der Landgemeinde Trebenow in den Gutsbezirk Trebenow.
6. 11. 1895
Eingliederung des Gutsbezirks Martenthin (teilweise)2 in die Landgemeinde Zarnglaff im Amtsbezirk Baumgarten.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19193.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19274.
?
Zusammenschluß der Landgemeinden Alt Tessin und Neu Tessin zur Landgemeinde Tessin.
Eingliederung der Gutsbezirke
Umwandlung des Gutsbezirks Trebenow in eine Landgemeinde gleichen Namens.
11. 4. 1931
Umbenennung des Amtsbezirks Martenthin in Tessin.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Tessin umfaßt die Gemeinden Tessin, Trebenow und Wustermitz (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Tessin?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Martenthin/essin): | ||||
- | 2. | 2. | 1874: | Rittergutsbesitzer Baron von Sobeck in Trebenow für 6 Jahre, |
- | . | 2. | 1879: | Rittergutsbesitzer Baron von Sobeck in Trebenow, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Der am rechten Ufer des aus dem Pribbernower See kommenden Baches belegene Teil. |
2 | 126,1880 ha. |
3 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert; Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
4 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
5 | Im Gemeindelexikon Preußen Bd. IV 1932 fälschlicherweise noch als Martenthin bezeichnet. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 &ndashM; 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 20. 5. 2024.