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Amtsbezirk Hohenbrück

15. 1. 1861
Eingliederung des ehemaligen Guts Amalienhof in die Landgemeinde Amalienhof.


1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten

?. ?. 1874
Bildung des Amtsbezirks Hohenbrück? Nr. ? aus ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

5. 5. 1909
Eingliederung des Gutsbezirks Rißnow (teilweise)1 aus dem Amtsbezirk Rißnow in den Gutsbezirk Hohenbrück, Forst.

6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19193.

30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19274.

?
Umwandlung des Gutsbezirks Hohenbrück, Oberförsterei in die Landgemeinde Hohenbrück.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Hohenbrück umfaßt die Gemeinden Amalienhof und Hohenbrück (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in .



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 22. 8. 2011.