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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
2. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Groß Weckow Nr. 10 aus den Landgemeinden Cunow, Paulsdorf, Sager und Schinchow und den Gutsbezirken Groß Weckow, Klein Weckow, Paulsdorf, Sager und Schinchow (9 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Groß Weckow.
11. 4. 1877
Eingliederung des kommunalfreien Sees in die Landgemeinde Groß Weckow.
14. 2. 1879
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Groß Weckow Nr. 11 mit den Landgemeinden Cunow, Paulsdorf, Sager und Schinchow und den Gutsbezirken Groß Weckow, Klein Weckow, Paulsdorf, Sager und Schinchow (9 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
8. 12. 1893/10. 1. 1894
Eingliederung einer Dorfaue in die Landgemeinde Cunow.
2. 2. 1899
Bestätigung des Namens Cunow1.
11. 7. 1907
Eingliederung des Gutsbezirks Rißnow (teilweise) aus dem Amtsbezirk Rißnow in den Gutsbezirk Schinchow.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19193.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19273.
30. 9. 1928
Zusammenschluß der Gutsbezirke Groß Weckow, Klein Weckow und Schinchow (teilweise)4 zur Landgemeinde Weckow;
Eingliederung der Gutsbezirke
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Groß Weckow umfaßt die Gemeinden Kunow, Paulsdorf, Sager, Schinchow und Weckow (5 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?
| Amtsvorsteher (Amtsbezirk Groß Weckow): | ||||
| - | 2. | 2. | 1874: | Rittergutsbesitzer, Geheimer Justizrat und Landrat a. D. von Plötz in Groß Weckow für 6 Jahre, |
| - | . | . | 1879: | Gutspächter Hagen in Sager für 6 Jahre, |
| - | . | . | ?: | ?, |
| - | . | . | 1945: | ?. |
| Fußnoten: | |
| 1 | Bisher auch: Cuno, Conow, Cono. |
| 2 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert; Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt.. |
| 3 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
| 4 | Forstwirtschaftlich genutzte Fläche. |
| 5 | Ohne die forstwirtschaftlich genutzte Fläche. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 %ndash; 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 19. 2. 2026.