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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom
Es gelten:
3. 4. 1874
Bildung des Amtsbezirks Deutsch Neukirch Nr. 19 aus den Landgemeinden Bieskau, Deutsch Neukirch, Kösling und Rosen (4 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Deutsch Neukirch.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1937
Zusammenschluß der Gemeinden Bieskau und Deutsch Neukirch zur neuen Gemeinde Altstett1;
Umbenennung des Amtsbezirks Deutsch Neukirch in Altstett.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Altstett umfaßt die Gemeinden Altstett, Kösling und Rosen (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Deutsch Neukirch/ |
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- | 3. | 4. | 1874: | Kaufmann Schneider in Deutsch Neukirch für 6 Jahre, | |
- | . | . | ?: | ?, | |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnote: | ||
1 | Der zunächst verfügte neue Ortsnamen Neukirch (Oberschlesien) ist am 15. 2. 1937 - noch vor der Neugliederung - in Altstett abgeändert worden. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 13. 2. 2002.