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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom
Es gelten:
?. ?. 1874
Bildung des Amtsbezirks ? Nr. ? aus den Landgemeinden ? und den Gutsbezirken ? (? Gemeinden/
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom
30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Nieder Lichtenau in die Landgemeinde Nieder Lichtenau;
Eingliederung des Gutsbezirks Ober Lichtenau in die Landgemeinde Ober Lichtenau.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Lichtenau umfaßt die Gemeinden Nieder Lichtenau und Ober Lichtenau (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Lichtenau): | |||||
- | . | . | 1874: | ?, | |
- | . | . | ?: | ?, | |
- | . | . | 1945: | ?. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 5. 8. 2001.