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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom
Es gelten:
?. ?. 1874
Bildung des Amtsbezirks ? Nr. ? aus den Landgemeinden ? und den Gutsbezirken ? (? Gemeinden/
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom
8. 12. 1909
Eingliederung des Gutsbezirks Schadewalde (teilweise)1 in den Gutsbezirk Hartmannsdorf.
30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Hartmannsdorf in die Landgemeinde Hartmannsdorf;
Eingliederung des Gutsbezirks Schadewalde in die Landgemeinde Schadewalde.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Hartmannsdorf umfaßt die Gemeinden Hartmannsdorf und Schadewalde (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Hartmannsdorf): | |||||
- | . | . | 1874: | ?, | |
- | . | . | ?: | ?, | |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnote: | ||
1 | Dobschützwald, 131,4999 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 5. 8. 2001.