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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom
Es gelten:
?. ?. 1874
Bildung des Amtsbezirks ? Nr. ? aus den Landgemeinden ? und den Gutsbezirken ? (? Gemeinden/
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom
1. 8. 1924
Eingliederung der Landgemeinde Nieder Gerlachsheim i. Winkel in die Landgemeinde Nieder Gerlachsheim.
27. 2. 1925
Eingliederung des Gutsbezirks Mittel Gerlachsheim (teilweise)1 in die Landgemeinde Mittel Gerlachsheim.
30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Mittel Gerlachsheim in die Gemeinde Mittel Gerlachsheim;
Eingliederung des Gutsbezirks Nieder Gerlachsheim i. Winkel in die Gemeinde Nieder Gerlachsheim;
Eingliederung des Gutsbezirks Ober Gerlachsheim in die Gemeinde Ober Gerlachsheim.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Gerlachsheim umfaßt die Gemeinden Mittel Gerlachsheim, Nieder Gerlachsheim und Ober Gerlachsheim ( 3Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Gerlachsheim): | |||||
- | . | . | 1874: | ?, | |
- | . | . | ?: | ?, | |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnote: | ||
1 | 1,0163 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 5. 8. 2001.