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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom
Es gelten:
?. ?. 1874
Bildung des Amtsbezirks ? Nr. ? aus den Landgemeinden ? und den Gutsbezirken ? (? Gemeinden/
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom
30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Friedersdorf (teilweise) in die Landgemeinde Friedersdorf;
Eingliederung des Gutsbezirks Friedersdorf (Rest) in die Landgemeinde Goldentraum im Amtsbezirk Tzschocha;
Eingliederung des Gutsbezirks Vogelsdorf und des Gutsbezirks Tzschocha (teilweise) aus dem Amtsbezirk Tzschocha in die Landgemeinde Vogelsdorf;
Eingliederung des Gutsbezirks Tzschocha (teilweise) aus dem Amtsbezirk Tzschocha in die Landgemeinde Steinbach.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Friedersdorf umfaßt die Gemeinden Friedersdorf, Steinbach und Vogelsdorf (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Friedersdorf): | |||||
- | . | . | 1874: | ?, | |
- | . | . | ?: | ?, | |
- | . | . | 1945: | ?. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 5. 8. 2001.