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Amtsbezirk Zollbrücken

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten

30. 1. 1874
Bildung des Amtsbezirks ? Nr. ? aus den Landgemeinden ? und den Gutsbezirken ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

18. 2. 1910
Eingliederung des Gutsbezirks Tschiefer, Oberförsterei (teilweise)1 in die Stadtgemeinde Neusalz a./Oder.

6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19192.

23. 2. 1926
Eingliederung der Landgemeinde Aufhalt (teilweise)3 in den Gutsbezirk Bobernig im Amtsbezirk Deutsch Wartenberg, Landkreis Grünberg.

30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19274.

17. 2. 1928
Eingliederung der Stadtgemeinde Neusalz (Oder) (teilweise)5 in die Landgemeinde Tschiefer im Amtsbezirk Tschiefer.

30. 9. 1929
Eingliederung der Gutsbezirke

20. 10. 1930
Eingliederung der Landgemeinde Költsch (teilweise)10 aus dem Amtsbezirk Alt Tschau in die Landgemeinde Tschiefer.

26. 6. 1931
Eingliederung der Landgemeinde Lippen (teilweise)11 aus dem Amtsbezirk Liebenzig in die Landgemeinde Aufhalt.

30. 9. 1932
Der Amtsbezirk Tschiefer umfaßt die Landgemeinden Aufhalt und Tschiefer und den Guts­bezirk Tschiefer, Forst (3 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Tschiefer.

1. 10. 1932
Eingliederung des Amtsbezirks Tschiefer in den Landkreis Grünberg.


1. 10. 1933
Eingliederung des Amtsbezirks Tschiefer mit den Landgemeinden Aufhalt und Tschiefer und dem Gutsbezirk Tschiefer, Forst aus dem Landkreis Grünberg in den Kreis Freystadt i. Niederschles.
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Tschiefer.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

30. 11. 1936
Umbenennung der Gemeinde Tschiefer in Zollbrücken.

24. 12. 1936
Umbenennung des Amtsbezirks Tschiefer in Zollbrücken.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Zollbrücken umfaßt die Gemeinden Aufhalt und Zollbrücken und den Gutsbezirk Tschiefer, Forst (3 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Zollbrücken.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 25. 10. 2011.