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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
?. ?. 1874
Bildung des Amtsbezirks ? Nr. ? aus den Landgemeinden ? und den Gutsbezirken ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
14. 8. 1908
Eingliederung
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19193.
15. 4. 1924
Eingliederung des Gutsbezirks Nieder Weichau (teilweise)4 in die Landgemeinde Weichau.
2. 9. 1924
Eingliederung des Gutsbezirks Ober Weichau (teilweise)5 in die Landgemeinde Weichau.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19276.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
30. 9. 1932
Der Amtsbezirk Weichau umfaßt die Landgemeinden Neudorf, Reinshain und Weichau (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Neudorf.
1. 10. 1932
Eingliederung des Amtsbezirks Weichau in den Landkreis Grünberg.
1. 10. 1933
Eingliederung des Amtsbezirks Weichau mit den Landgemeinden Neudorf, Reinshain und Weichau aus dem Landkreis Grünberg in den Kreis Freystadt i. Niederschles.
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Neudorf.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Weichau umfaßt die Gemeinden Neudorf, Reinshain und Weichau (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Weichau.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Weichau): | ||||
- | . | . | 1874: | ?, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1923: | Gutsbesitzer Goldner in Ober Weichau, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1929: | Gutsbesitzer Tauchert in Ober Reinshain, |
- | . | . | 1930: | Gutsbesitzer Lontke in Neudorf7. |
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Weichau): | ||||
- | . | . | 1930: | Gutsbesitzer Lontke in Neudorf, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1936: | Pächter Herbert Tschirnitz in Weichau8. |
Fußnoten: | |
1 | 0,5251 ha. |
2 | 2,1020 ha. |
3 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
4 | 14,0858 ha. |
5 | 8,0713 ha. |
6 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
7 | Bis 1933?. |
8 | Bis 1945. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 25. 10. 2011.