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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
?. ?. 1874
Bildung des Amtsbezirks ? Nr. ? aus den Landgemeinden ? und den Gutsbezirken ? (? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
1. 9. 1874
Eingliederung
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
18. 8. 1911
Eingliederung des Gutsbezirks Nieder Großenborau (teilweise)3 in die Landgemeinde Rehlau im Amtsbezirk Neustädtel.
6. 8. 1919 Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19194.
17. 4. 1925
Eingliederung des Gutsbezirks Ober Mittel Großenborau (teilweise)5 in die Landgemeinde Reußenfeldau im Amtsbezirk Rückersdorf, Kreis Sprottau.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19276.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke Nieder Großenborau und Ober Mittel Großenborau in die Landgemeinde Großenborau.
30. 9. 1932
Der Amtsbezirk Großenborau umfaßt die Landgemeinde Großenborau (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Großenborau.
1. 10. 1932
Eingliederung des Amtsbezirks Großenborau in den Landkreis Grünberg.
1. 10. 1933
Eingliederung des Amtsbezirks Großenborau mit der Landgemeinde Großenborau aus dem Landkreis Grünberg in den Kreis Freystadt i. Niederschles.
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Großenborau.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 10. 1939
Eingliederung der Gemeinde Windischborau (teilweise)7 aus dem Amtsbezirk Neustädtel in die Gemeinde Großenborau.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Großenborau umfaßt die Gemeinde Großenborau (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Großenborau.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Großenborau): | ||||
- | . | . | 1874: | ?, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1923: | Graf von Zedlitz und Trützschler in Großenborau, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1929: | Bauergutsbesitzer Richard Hoffmann in Großenborau, |
- | . | . | 1931: | Gemeindevorsteher, Bauergutsbesitzer Bruno Hoffmann in Großenborau8. |
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Großenborau): | ||||
- | . | . | 1933: | Gemeindevorsteher, Landwirt Paul Nehler in Großenborau9. |
Fußnoten: | |
1 | Gartenparzelle mit 0,0310 ha. |
2 | Wiesenparzelle mit 0,0310 ha. |
3 | 3,0200 ha. |
4 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
5 | 6,6444 ha. |
6 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
7 | 0,6817 ha. |
8 | Bis 1932. |
9 | Bis 1945. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 25. 10. 2011.