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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
24. 1. 1874
Bildung des Amtsbezirks Kittlitztreben Nr. 9 aus den Landgemeinden Alt Öls, Baudendorf, Buchwald, Kittlitztreben, Kosel, Neu Öls, Urbanstreben und Wenigtreben und den Gutsbezirken Alt Öls, Buchwald, Kittlitztreben, Kosel und Urbanstreben (11 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Kittlitztreben.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
23. 9. 1912
Eingliederung des Gutsbezirks Kittlitztreben (teilweise)1 in die Landgemeinde Urbanstreben.
18. 8. 1914
Eingliederung des Gutsbezirks Alt Öls (teilweise)2 in die Landgemeinde Alt Öls.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19193.
28. 4. 1920
Eingliederung des Gutsbezirks Kosel in die Landgemeinde Kosel.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19274.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
1. 12. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Buchwald, Forst in die Landgemeinde Buchwald.
30. 9. 1929
Eingliederung der Gutsbezirke
30. 5. 1931
Umbenennung der Landgemeinden
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1936
Eingliederung der Gemeinde Altöls (teilweise)8 in die Gemeinde Baudendorf.
1. 4. 1938
Eingliederung der Gemeinden Baudendorf und Neuöls in die Gemeinde Altöls.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Kittlitztreben umfaßt die Gemeinden Altöls, Buchwald, Kittlitztreben, Kosel, Strans, Urbanstreben und Wenigtreben (7 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Kittlitztreben): | ||||
- | 24. | 1. | 1874: | Rittergutsbesitzer Friedrich von Kölichen in Kittlitztreben für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 2,6874 ha. |
2 | 0,2100 ha. |
3 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
4 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
5 | Teil 6 der Nachweisung mit 0,9260 ha. |
6 | Teil 17 der Nachweisung mit 0,1980 ha. |
7 | Teil 16 der Nachweisung mit 0,2130 ha. |
8 | Gemeindeteil Auf dem Zischken, insgesamt 20,0096 ha; ferner am 1. 8. 1936 rückwirkend zum 1. 1. 1936 weitere 0,1365 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 6. 2003.