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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
6. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Neuhöfchen Nr. 12 aus den Landgemeinden Jordan und Neuhöfchen und dem Gutsbezirk Neuhöfchen (3 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Neuhöfchen.
?
Bildung des Gutsbezirks Jordan aus ?.
10. 10. 1879
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Neuhöfchen Nr. 11 mit den Landgemeinden Jordan und Neuhöfchen und den Gutsbezirken Jordan und Neuhöfchen (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.
?
Eingliederung des Gutsbezirks Neuhöfchen in die Landgemeinde Neuhöfchen.
30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Jordan in die Landgemeinde Jordan.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1937
Eingliederung der Gemeinde Rinnersdorf (teilweise)3 aus dem Amtsbezirk Rinnersdorf in die Gemeinde Jordan.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Neuhöfchen umfaßt die Gemeinden Jordan und Neuhöfchen (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Jordan.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Neuhöfchen): | ||||
- | 6. | 5. | 1874: | Gutsbesitzer Adam in Neuhöfchen für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1912: | Gutsbesitzer Beer in Neuhöfchen, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1926: | Rittergutsbesitzer Beer in Neuhöfchen, |
- | . | . | 1927: | Amtsvorsteher-Stellvertreter Linus Bierwagen in Jordan, |
- | 13. | 7. | 1933: | Lehngutsbesitzer Christian Obeck in Jordan (kommissarisch), |
- | 24. | 7. | 1934: | Landwirt Christian Obeck in Jordan4. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
3 | 20,8750 ha./td> |
4 | Bis 1945?. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 1. 11. 2018.