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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
6. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Schmöllen Nr. 19 aus der Landgemeinde Schmöllen und dem Gutsbezirk Schmöllen (2 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Schmöllen.
10. 10. 1879
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Schmöllen Nr. 18 mit der Landgemeinde Schmöllen und dem Gutsbezirk Schmöllen (2 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.
30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Schmöllen in die Landgemeinde Schmöllen;
Umbenennung der Landgemeinde Schmöllen in Groß Schmöllen.
?
Umbenennung des Amtsbezirks Schmöllen in Groß Schmöllen.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Groß Schmöllen umfaßt die Gemeinde Groß Schmöllen (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Groß Schmöllen.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Schmöllen/Groß Schmöllen): | ||||
- | 6. | 5. | 1874: | Rittergutsbesitzer von Rüdiger in Schmöllen für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1912: | Rittergutsbesitzer von Einem in Groß Schmöllen, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1926: | Rittergutsbesitzer von Einem in Groß Schmöllen, |
- | . | . | 1930: | Landwirt Paschirbe in Groß Schmöllen, |
- | 26. | 7. | 1933: | kommissarischer Gemeindevorsteher Wilhelm Baum in Groß Schmöllen (kommissarisch), |
- | . | . | 1934: | Bauer Baum in Groß Schmöllen, |
- | . | . | 1936: | Bürgermeister, Kaufmann Baum in Groß Schmöllen3. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
3 | Bis 1945?. |
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Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 29. 10. 2018.