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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
11. 7. 1874
Bildung des Amtsbezirks Schmachtenhagen Nr. 25 aus den Landgemeinden Mühlow, Schmachtenhagen, Schönfeld und Siebenbeuthen und die Gutsbezirke Schmachtenhagen, Schönfeld und Siebenbeuthen (7 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in .Siebenbeuthen.
10. 10. 1879
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Schmachtenhagen Nr. 25 mit den Landgemeinden Mühlow, Schmachtenhagen, Schönfeld und Siebenbeuthen und die Gutsbezirke Schmachtenhagen, Schönfeld? und Siebenbeuthen (? Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Schmachtenhagen und des Gutsbezirks Kurtschow (teilweise)3 aus dem Amtsbezirk Kurtschow in die Landgemeinde Schmachtenhagen.
10. 1929 – 3. 1930
Eingliederung der Landgemeinde Eichberg (teilweise)4 aus dem Amtsbezirk Kurtschow in die Landgemeinde Schmachtenhagen.
1. 4. 1942
Eingliederung der Gemeinde Schmachtenhagen (teilweise)5 in die Gemeinde Kräsem im Amtsbezirk Rampitz, Landkreis Weststernberg.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Schmachtenhagen umfaßt die Gemeinden Mühlow, Schmachtenhagen, Schönfeld und Siebenbeuthen (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Schmachtenhagen): | ||||
- | 1. | 8. | 1874: | Gutsbesitzer Winkler in Schmachtenhagen für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1938: | Bauer Ernst Herzog in Schönfeld, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
3 | Diverse Parzellen der Gemarkungen Birkendorf und Kurtschow. |
4 | 12 Parzellen. |
5 | Unbewohnte Parzellen von insgesamt 2,0851 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 23. 10. 2018.