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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
11. 7. 1874
Bildung des Amtsbezirks Pommerzig Nr. 14 aus den Landgemeinden Briese, Groß Blumberg, Klein Blumberg und Pommerzig und dem Gutsbezirk Pommerzig (5 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Pommerzig.
10. 10. 1879
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Pommerzig Nr. 14 mit den Landgemeinden Briese, Groß Blumberg, Klein Blumberg und Pommerzig und dem Gutsbezirk Pommerzig (5 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1938
Eingliederung der Gemeinden Briese (teilweise)5 und Pommerzig (teilweise)6 aus dem Amtsbezirk Pommerzig, Landkreis Crossen (Oder) in die Gemeinde Kay im Amtsbezirk Kay, Landkreis Züllichau-Schwiebus.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Pommerzig umfaßt die Gemeinden Briese, Groß Blumberg, Klein Blumberg und Pommerzig (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Pommerzig): | ||||
- | 11. | 7. | 1874: | Majoratsbesitzer Graf von Schmettow in Pommerzig für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | 6. | 1901: | Majoratsbesitzer Graf von Schmettow in Pommerzig für 6 Jahre, |
- | . | 6. | 1907: | Majoratsbesitzer, Rittmeister a. D. Graf von Schmettow in Pommerzig für weitere 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1938: | Bauer Richard Schwulke in Pommerzig, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
3 | Nordexklave (Vorwerk Briese und Wald). |
4 | Ohne Nordexklave (Vorwerk Briese und Wald). |
5 | 3,0636 ha. |
6 | 6,1239 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 22. 10. 2018.