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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
11. 7. 1874
Bildung des Amtsbezirks Liebthal Nr. 9 aus den Landgemeinden Cossar, Kuckädel, Liebthal, Tornow, Treppeln und Weißig und den Gutsbezirken Cossar, Liebthal, Treppeln und Weißig (10 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Liebthal.
Bildung des Amtsbezirks Lippen Nr. 27 aus der Landgemeinde Lippen und dem Gutsbezirk Lippen (2 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Lippen.
10. 10. 1879
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Liebthal Nr. 9 mit den Landgemeinden Cossar, Kuckädel, Liebthal, Lippen, Tornow, Treppeln und Weißig und den Gutsbezirken Cossar, Liebthal, Lippen, Treppeln und Weißig (12 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
1. 6. 1932
Der Amtsbezirk Liebthal umfaßt die Landgemeinden Kossar, Kuckädel, Liebthal, Lippen, Tornow, Treppeln und Weißig (7 Gemeinden).
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Liebthal umfaßt die Gemeinden Kossar, Kuckädel, Liebthal, Lippen, Tornow, Treppeln und Weißig (7 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Liebthal): | ||||
- | 11. | 7. | 1874: | Rittergutsbesitzer und Kreisdeputierter Freiherr von Blomberg in Liebthal für 6 Jahre, |
- | . | 10. | 1876: | Kreisdeputierter Freiherr von Blomberg in Liebthal (kommissarisch), |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1912: | Landwirt, Korvettenkapitän a. D. Egon Freiherr von Kottwitz in Kassar für 6 Jahre, |
- | . | . | 1918: | Landwirt Egon Freiherr von Kottwitz in Kassar für weitere 6 Jahre, |
- | . | . | 1919: | Landwirt Egon Freiherr von Kottwitz in Kassarr4, |
- | . | . | 1937: | Bauer Gustav Gustav Jenske in Kossar, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Lippen): | ||||
- | 11. | 7. | 1874: | Rittergutsbesitzer Baron von Trotha in Lippen für 6 Jahre. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
3 | 7 Parzellen der Gemarkung Kuckädel. |
4 | 28. 2. 1937 in Wisbaden gestorben. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 22. 10. 2018.