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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
11. 7. 1874
Bildung des Amtsbezirks Kähmen Nr. 12 aus den Landgemeinden Goskar, Kähmen, Murzig und Rädnitz und den Gutsbezirken Kähmen, Klein Rädnitz (6 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Kähmen.
?
Bildung des Gutsbezirks Murzig aus dem Gutsbezirk Käkmen (teilweise)1.
10. 10. 1879
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Kähmen Nr. 12 mit den Landgemeinden Goscar, Hundsbelle, Kähmen, Murzig und Rädnitz und den Gutsbezirken Kähmen, Klein Rädnitz und Murzig (8 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19192.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19273.
30. 9. 1928
Zusammenschluß der Landgemeinden Kähmen und Murzig und der Gutsbezirke Kähmen (teilweise)4 und Murzig zur Landgemeinde Kähmen;
Eingliederung des Gutsbezirks Kähmen (Rest)5 in die Stadtgemeinde Crossen a. O.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 10. 1936
Eingliederung der Gemeinde Rädnitz (teilweise)6 in die Kreisstadt Crossen (Oder).
1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinde Kähmen (teilweise)7 in die Gemeinde Rädnitz.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Kähmen umfaßt die Gemeinden Goskar, Hundsbelle, Kähmen und Rädnitz (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Kähmen): | ||||
- | 11. | 7. | 1874: | Rittergutsbesitzer Caspar in Kähmen für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1938: | Bauer Albert Sperling in Goslar, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Ortsteil Murzig. |
2 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
3 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
4 | Ohne 4 Przellen der Gemarkung Crossener Oderwald. |
5 | 4 Przellen der Gemarkung Crossener Oderwald. |
6 | 0,0928 ha. |
7 | 0,0002 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 25. 10. 2018.