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Protektorat Böhmen und Mähren


16. 3. 1939
Eingliederung des besetzten Gebietes in das Deutsche Reich;
Errichtung des Protektorats Böhmen und Mähren.

21. 3. 1939
Die Amtssprachen sind deutsch und tschechisch.

14. 4. 1939
Einführung einer deutschen Gerichtsbarkeit2 im Protektorat Böhmen und Mähren.

1. 7. 1939
Eingliederung der Gemeinden

1. 9. 1939
Gliederung der deutschen Verwaltung in Oberlandratsbezirke4;
Übernahme der Geheimen Staatspolizei und der Kriminalpolizei (teilweise)5 in reichseigene Verwaltung;
Überführung der deutschen Hochschulen6 in die Reichsverwaltung.

20. 9. 1939
Einbeziehung des Protektorats Böhmen und Mähren in die Wehrbezirkseinteilung des deutschen Reiches7.

?
Umbenennung des Landes Mähren-Schlesien in Mähren.

1. 7. 1940
Aufhebung der Oberlandratsbezirke Kremsier und Proßnitz.

18. 9. 1940
Einrichtung einer Außenstelle des Reichsprotektors in Böhmen und Mähren für das Land Mähren in Brünn.

1. 10. 1940
Bildung des Oberfinanzbezirks Böhmen und Mähren in Prag;
Aufhebung der Oberlandratsbezirke Deutsch-Brod, Jitschin9, Kladno, Klattau, Kolin, Melnik, Olmütz, Pardubitz, Tabor und Zlin.

1. 4. 1941
Änderung der deutschen Gerichtsgliederung10 im Protektorat Böhmen und Mähren.

28. 9. 1941, 12.00 Uhr
Verhängung des zivilen Ausnahmezustandes in den Oberlandratsbezirken Brünn, Prag, Kladno, Königgrätz, Mährisch-Ostrau und Olmütz.

1. 10. 1941, 19.00 Uhr
Verhängung des zivilen Ausnahmezustandes im Oberlandratsbezirk Zlin (teilweise)11.

1. 12. 1941, 24.00 Uhr
Aufhebung des zivilen Ausnahmezustandes in den Oberlandratsbezirken Kladno, Königgrätz, Mährisch-Ostrau, Olmütz und Zlin (teilweise)12.

20. 1. 1942, 12.00 Uhr
Aufhebung des zivilen Ausnahmezustandes in den Oberlandratsbezirken Brünn und Prag.

28. 2. 1942
Auflösung der Stadtgemeinde Theresienstadt13.

15. 6. 1942
Übertragung von Aufgaben und Befugnissen der Reichsverwaltung im Protektorat Böhmen und Mähren auf Behörden der autonomen Verwaltung in Böhmen und Mähren als Reichsauftragsverwaltung14.

27. 5. 1942, 21.32 Uhr15
Verhängung des zivilen Ausnahmezustandes im Protektorat Böhmen und Mähren.

3. 7. 1942, 19.00 Uhr
Aufhebung des zivilen Ausnahmezustandes im Protektorat Böhmen und Mähren.

1. 11. 1942?
Neugliederung

19. 4. 1944
Weitere Übertragung von Aufgaben und Befugnissen der Reichsverwaltung im Protektorat Böhmen und Mähren auf Behörden der autonomen Verwaltung in Böhmen und Mähren als Reichsauftragsverwaltung16.

1. 1. 1945
Das Protektorat Böhmen und Mähren17 umfaßt die Hauptstadt Prag und die Oberlandratsbezirke Brünn, Budweis, Iglau, Königgrätz, Mährisch-Ostrau, Pilsen und Prag (2 Länder mit ? politischen Bezirken).
Sitz der Verwaltung ist die Hauptstadt Prag.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 21. 11. 2009.