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Landkreis Wiedenbrück

8. 7. 1815
Veröffentlichung der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. 4. 1815.
Danach sollen in der preußischen Provinz Westphalen die folgenden Regierungsbezirke eingerichtet bzw. neu abgegrenzt werden:

1816/1817?
Bildung des neuen Kreises Wiedenbrück in der preußischen Provinz Westphalen, Regierungsbezirk Minden, aus ?.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Wiedenbrück.

?. ?. 1827
Einführung der Kreisordnung für die Rheinprovinzen und Westphalen vom 13. 7. 1827.

?. ?. 183?
Verleihung der revidierten Städteordnung vom 17. 3. 1831.

?. ?. 1841
Einführung der Landgemeinde-Ordnung für die Provinz Westphalen vom 31. 10. 1841.

?. ?. 1850
Veröffentlichung der Gemeinde-Ordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850.

19. 6. 1852
Sistierung der Einführung der Gemeinde-Ordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850.

24. 5. 1853
Aufhebung derGemeinde-Ordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850.

?. ?. 1856
Einführung der:


1. 7. 1867
Der Kreis Wiedenbrück in der preußischen Provinz Westfalen, Regierungsbezirk Minden, tritt zum Norddeutschen Bund.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Wiedenbrück.

1. 1. 1871
Erweiterung und Umbenennung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich.

9. 8. 1901
Eingliederung der Landgemeinde Herzebrock (teilweise)1 aus dem Kreis Wiedenbrück in den Kreis Beckum.

6. 10. 1910
Verbindliche Festlegung der Schreibweise von Ortsnamen mit mehreren Namensbestandteilen3.

4. 8. 1915
Grenzregulierung zwischen der Landgemeinde Westerloh, Kreis Paderborn, und der Landgemeinde Westerwiehe, Kreis Wiedenbrück.

16. 11. 1915
Eingliederung der Landgemeinde Westenholz (teilweise)4 aus dem Kreis Paderborn in den Kreis Wiedenbrück.

22. 5. 1916
Eingliederung der:

30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19277.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom vom 15. 12. 1933;
Umbenennung der Stadtgemeinden in Städte.

1. 11. 1934
Einführung des preußischen Amtsordnung vom 8. 10. 19348.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 10. 1937
Eingliederung der Gemeinden:

1. 1. 1939
Umbenennung des Kreises Wiedenbrück in Landkreis Wiedenbrück.

1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinde Marienfeld (teilweise)11 aus dem Landkreis Warendorf in den Landkreis Wiedenbrück.

1. 1. 1945
Der Landkreis Wiedenbrück12 in der preußischen Provinz Westfalen, Regierungsbezirk Minden, umfaßt 27 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Wiedenbrück.





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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 14. 2. 2011.