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Amt Neuenrade

1. 1. 1874
Das Amt Neuenrade umfaßt die Landgemeinden Dahle, Neuenrade, Stadt, Ohle und Werdohl (4 Gemeinden).
Es wird verwaltet vom Amtmann in Neuenrade.
Es gelten

1. 4. 1887
Einführung der Kreisordnung für die Provinz Westfalen vom 31. 7. 1886.

?. ?. 1890?
Eingliederung der Landgemeinde Ohle in das Amt Plettenberg.

1. 6. 1891
Bildung des Amtes Werdohl aus der Landgemeinde Werdohl.

30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19271.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 11. 1934
Einführung des preußischen Amtsordnung vom 8. 10. 19342.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Das Amt Neuenrade umfaßt die Stadt Neuenrade3 und die Gemeinde Dahle (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsbürgermeister in Neuenrade.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 31. 8. 2010.