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Amt Bommern

1. 4. 1895
Bildung des Amtes Bommern im Landkreis Hagen aus der Landgemeinde Bommern, bisher Amt Volmarstein, im Landkreis Hagen (1 Gemeinde).
Es wird verwaltet vom Amtmann in Bommern.

14. 4. 1923
Einführung des Gesetzes über die vorläufige Regelung der Gemeindewahlen vom 9. 4. 19231.

30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.

31. 7. 1929
Das Amt Bommern umfaßt die Landgemeinde Bommern (1 Gemeinde).
Es wird zuletzt verwaltet vom Amtmann in Bommern.

1. 8. 1929
Eingliederung der Landgemeinden

Auflösung des Amtes Bommern.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 26. 5. 2026.