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Amt Liedern-Werth

1. 3. 1838
Bildung des Amtes Werth aus der Stadt Werth.

1. 10. 1844
Bildung des Amtes Liedern aus der Bürgermeisterei Liedern.
Es wird verwaltet vom Amtmann in Bocholt.

16. 5. 1851
Einführung der Gemeindeordnung für den Preußischen Staat vom 24. 4. 1850 in der Stadt Werth.

9. 7. 1851
Einführung der Gemeindeordnung für den Preußischen Staat vom 11. 3. 1850 im Amt Liedern;
Umwandlung des Amtes Liedern in die Samtgemeinde Liedern.
Die Samtgemeinde Liedern umfaßt die Gemeinden Barlo, Biemenhorst, Hemden, Herzebocholt, Holtwick, Liedern, Lowick, Mussum, Spork, Stenern und Suderwick (11 Gemeinden).


1. 1. 1874
Das Amt Liedern umfaßt die Landgemeinden Barlo, Biemenhorst, Hemden, Herzebocholt, Holtwick, Liedern, Lowick, Mussum, Spork, Stenern und Suderwick (11 Gemeinden).
Es wird verwaltet vom Amtmann in Borken.
Das Amt Werth umfaßt die Landgemeinde Werth, Stadt (1 Gemeinde).
Es wird verwaltet vom Amtmann in Werth.
Es gelten

1. 4. 1887
Einführung der Kreisordnung für die Provinz Westfalen vom 31. 7. 1886.

30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19271.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 11. 1934
Einführung des preußischen Amtsordnung vom 8. 10. 19342;
Auflösung des Amtes Werth.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
Umbenennung

1. 4. 1937
Eingliederung der Stadt Werth in das Amt Liedern;
Umbenennung des Amtes Liedern in Liedern-Werth.

29. 10. 1938
Eingliederung der Gemeinden

1. 1. 1945
Das Amt Liedern-Werth umfaßt die Stadt Werth5 und die Gemeinden Biemenhorst, Hemden, Herzebocholt, Holtwick, Liedern, Lowick, Mussum, Spork, Stenern und Suderwick (11 Gemeinden).
Es wird zuletzt verwaltet vom Amtsbürgermeister in Bocholt.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 4. 9. 2010.