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Gemeinde Heeßen

1. 1. 1874
Das Amt Ahlen umfaßt die Landgemeinden Altahlen, Dolberg, Heeßen und Neuahlen (4 Gemeinden).
Es wird verwaltet vom Amtmann in Ahlen.
Es gelten

1. 4. 1887
Einführung der Kreisordnung für die Provinz Westfalen vom 31. 7. 1886.

31. 3. 1914
Verlegung des Sitzes des Amtes Ahlen nach Heeßen.

?.
Umbenennung des Amtes Ahlen in Heeßen.

?. ?. 1921
Bildung des Amtes Ahlen aus den Landgemeinden Altahlen, Dolberg und Neuahlen.

1. 1. 1923 Eingliederung

18. 7. 1925
Grenzänderung3 zwischen der Landgemeinde Heeßen und der Landgemeinde Hövel im Amt Bockum-Hövel, Kreis Lüdinghausen.

30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19274.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 11. 1934
Einführung des preußischen Amtsordnung vom 8. 10. 1934;
Auflösung des Amtes Heeßen.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Das Amt Heeßen umfaßt die Gemeinden Altahlen, Dolberg, Heeßen und Neuahlen (4 Gemeinden).
Es wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Heeßen.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 26. 8. 2010.