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Amt Ahlen

?. ?. 1921
Bildung des Amtes Ahlen aus den Landgemeinden Altahlen, Dolberg und Neuahlen, bisher Amt Heeßen.
Es wird verwaltet vom Amtmann in Ahlen.

30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19271.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 5. 1934
Eingliederung der Landgemeinden

1. 11. 1934
Einführung des preußischen Amtsordnung vom 8. 10. 19344.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Das Amt Ahlen umfaßt die Gemeinden Altahlen, Dolberg und Neuahlen (3 Gemeinden).
Es wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Ahlen.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 26. 8. 2010.