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Stadt Wollstein

1. 1. 1874
Der Ortspolizeibezirk Wollstein umfaßt die Stadtgemeinde Wollstein (1 Gemeinde).
Es gilt die Städte-Ordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. 5. 1853.

23. 4. 1909
Eingliederung des Gutsbezirks Komorowo (teilweise)1 aus dem Polizeidistrikt Wollstein-Nord in die Stadtgemeinde Wollstein.

7. 8. 1911
Eingliederung der Landgemeinde Adamowo (teilweise)2 in die Stadtgemeinde Wollstein.

9. 1. 1920
Der Ortspolizeibezirk Wollstein umfaßt die Stadtgemeinde Wollstein (1 Gemeinde).

10. 1. 1920
Abtretung der Stadtgemeinde Wollstein an Polen.


26. 10. 1939
Die bisher polnische Stadt Wolsztyn tritt zum Deutschen Reich.
Vorläufige Umbenennung der Stadt Wolsztyn in Wollstein.

1. 4. 1940
Einführung von Artikel III3 der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den eingegliederten Ostgebieten vom 21. 12. 1939.

1. 4. 1940?
Bildung des Amtsbezirks Wollstein-Stadt aus der Stadt Wollstein (1 Gemeinde).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtskommissar in Wollstein.

1. 1. 1942
Verleihung des Rechts der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 an die Stadt Wollstein;
Auflösung des Amtsbezirks Wollstein-Stadt.

18. 5. 1943
Bestätigung des Namens Wollstein.

1. 1. 1945
Der Ortspolizeibezirk Wollstein umfaßt die Stadt Wollstein.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 12. 10. 2005.