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Landkreis Warthbrücken

1. 4. 1939
Eingliederung der Landgemeinden Brudzew (teilweise)1 und Koźmin (teilweise)2 aus dem Kreis Koło in den Kreis Turek.

1. 1. 1939
Beginn des deutschen Einmarschs in Polen.

28. 9. 1939
Eingliederung des polnischen Landkreises Koło, Wojewodschaft Poznan, in den Militärbezirk Posen.


26. 10. 1939
Der bisher polnische Landkreis Koło tritt zum Deutschen Reich;
vorläufige Umbenennung des Landkreise Koło in Kolo.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Kolo.
Eingliederung des Landkreises Kolo in den Reichsgau Posen, Regierungsbezirk Hohensalza.
Einführung des Sudetengaugesetzes vom 14. 4. 1939 in Verbindung mit dem Erlaß des Führeres und Reichskanzlers über die Verwaltung der Ostgebiete vom 8. 10. 1939.

29. 12. 1939
Vorläufige Bestätigung des Namens Kolo.

?
Vorläufige Umbenennung des Landkreises Kolo in Wartbrücken.

29. 1. 1940
Umbenennung des Reichsgaues Posen in Wartheland.

?. 4. 1940
Vorläufige Umbenennung des Landkreises Kolo in Wartbrücken.

1. 4. 1940
Einführung von Artikel III3 der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den eingegliederten Ostgebieten vom 21. 12. 1939.

21. 5. 1941
Umbenennung des Landkreises Wartbrücken in Warthbrücken.

1. 1. 1945
Der Landkreis Warthbrücken4 im Reichsgau Wartheland, Regierungsbezirk Hohensalza, umfaßt 229 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Warthbrücken.





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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 19. 2. 2018.