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Amtsbezirk Drommin

26. 10. 1939
Die bisher polnische Landgemeinde Trąbczyn mit den Dorfgemeinden ?, Trąbczyn, ? tritt zum Deutschen Reich.

20. 11. 1939
Vorläufige Umbenennung der Landgemeinde Trąbczyn in Drommin.
Verlegung des Verwaltungssitzes von Drommin nach Grabina1.

1. 4. 1940
Einführung von Artikel III2 der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den eingegliederten Ostgebieten vom 21. 12. 1939.
Bildung des Amtsbezirks Drommin aus den Gemeinden ?, Drommin, ?.
Er wird zunächst verwaltet vom Amtskommissar in Grabina.

18. 5. 1943
Bestätigung des Namens Drommin.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Drommin umfaßt die Gemeinden ?, Drommin, ? ( ? Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtskommissar in Grabina.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 7. 2. 2021.