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Land Thüringen

1. 5. 1920
Zusammenschluß zum Freistaat Thüringen:

Sitz der Landesregierung ist ist die Stadt Weimar.

21. 5. 1920
Einführung der vorläufigen Verfassung des Landes Thüringenvom 12. 5. 1920.
Vorläufige Weiterführung der früheren thüringischen Freistaaten als Kommunalverbände höherer Ordnung mit dem Recht der Selbstverwaltung.

30. 12. 1920
Umbenennung der früheren thüringischen Freistaaten – Kommunalverbände höherer Ordnung – in Gebiete.

15. 3. 1921
Übergang der Kreis- und Gemeindeaufsicht von den Gebieten auf das Ministerium des Innern in Weimar.

26. 3. 1921
Bestätigung der vorläufigen Verfassung des Landes Thüringen als Verfassung des Landes Thüringen vom 11. 3. 19211.

1. 4. 1921
Zusammenschluß der Stadt Ruhla G.A., Gebiet Gotha, und der Stadt Ruhla W.A., Gebiet Weimar, zur Stadt Ruhla im Gebiet Weimar.

1. 10. 1922
Einführung der Gemeinde- und Kreisordnung für Thüringen vom 20. 7. 1922.
Die Aufsicht in Selbstverwaltungsangelegenheiten führt vorläufig der Minister des Innern in Weimar. Bildung der

4. 12. 1922
Die Aufsicht in Selbstverwaltungsangelegenheiten führt endgültig die Kommunalkammer in Weimar.

1. 4. 1923
Aufhebung der Gebiete.

19. 1.1924
Zuweisung der Rechte eines Kreisdirektors an die Stadt Zella-Mehlis, bisher Kreis Meiningen?.

1. 8. 1926
Einführung der Gemeinde- und Kreisordnung für Thüringen vom 8. 7. 1926.

23. 9. 1926
Bildung des Stadtkreises Zella-Mehlis aus der Stadt Zella-Mehlis, bisher Kreis Meiningen.

26. 3. 1927
Bildung eines Forstbezirks für jeden Landkreis2.

1. 4. 1928
Gebietsaustausch zwischen den Freistaaten Sachsen und Thüringen.

30. 1. 1934
Umbenennung3 des Freistaats Thüringen in Land Thüringen.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 19354.

28. 12. 1939
Erlaß der Anrodnung über die Verwaltungsführung5 in den Landkreisen.

1. 7. 1944
Auflösung der preußischen Provinz Sachsen;
Unterstellung des preußischen Regierungsbezirks Erfurt mit den Stadtkreisen Erfurt, Mühlhausen i. Th. und Nordhausen und den Landkreisen Grafschaft Hohenstein, Heiligenstadt, Herrschaft Schmalkalden, Langensalza, Mühlhausen i. Th., Schleusingen, Weißensee, Worbis und Ziegenrück unter die Verwaltung des Reichsstatthalters für Thüringen in Weimar.

1. 1. 1945
Das Land Thüringen umfaßt umfaßt die Stadtkreise Altenburg, Apolda, Eisenach, Gera, Gotha, Greiz, Jena, Weimar und Zella-Mehlis6 und die Landkreise Altenburg, Apolda, Arnstadt, Eisenach, Gera, Gotha, Greiz, Hildburghausen, Meiningen, Rudolstadt, Saalfeld, Schleiz, Sondershausen, Sonneberg, Stadtroda und Weimar (25 Kreise).
Sitz des Reichsstatthalters für Thüringen – Landesregierung – ist Weimar.
Der preußische Regierungsbezirk Erfurt mit den Stadtkreisen Erfurt, Mühlhausen i. Th. und Nordhausen und den Landkreisen Grafschaft Hohenstein, Heiligenstadt, Herrschaft Schmalkalden, Langensalza, Mühlhausen i. Th., Schleusingen, Weißensee, Worbis und Ziegenrück (12 Kreise) ist unterstellt dem Reichsstatthalter für Thüringen.
Sitz des Reichstatthalters in Thüringen – Oberpräsident für den Regierungsbezirk Erfurt7 – ist Weimar.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 16. 3. 2019.