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Landkreis Gera

1. 5. 1920
Zusammenschluß zum neuen Freistaat Thüringen:

Der Verwaltungsbezirk Gera im Freistaat Thüringen, Gebiet Reuß1, umfaßt ? Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Gera.

1. 4. 1921
Aufhebung des Gebietes Reuß.

1. 10. 1922
Einführung der Gemeinde- und Kreisordnung vom 20. 7. 1922;
Bildung des neuen Landkreises Gera aus ?.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Gera.
Eingliederung der Gemeinden Ernsee und Unterröppisch aus dem Landkreis Gera in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Gera.

1. 10. 1923
Eingliederung der Gemeinden Frankenthal, Laasen, Scheubengrobsdorf, Töppeln und Windischenbernsdorf aus aus dem Landkreis Gera in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Gera.

1. 10. 1924
Ausgliederung der Ortsteile Töppeln und Laasen aus der Stadtgemeinde und dem Stadtkreis Gera in den Landkreis Gera.

1. 4. 1925
Ausgliederung der Ortsteile Oberröppisch und Unterröppisch aus der Stadtgemeinde und dem Stadtkreis Gera in den Landkreis Gera.

?. ?. 1926?
Einführung der Gemeinde- und Kreisordnung vom 8. 7. 1926.

1929
Eingliederung des Staatsgutes Tinz aus dem Landkreis Gera in den Stadtkreis und die Stadtgemeinde Gera.

1933
Eingliederung der Gemeinde Poris-Lengefeld (teilweise) aus dem Landkreis Gera in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Gera.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung

1935
Eingliederung der Gemeinde Cossenforst aus dem Landkreis Gera in den Stadtkreis und die Stadt Gera.

1936
Eingliederung der Rittergüter Hain und Roschütz aus dem Landkreis Gera in den Stadtkreis und die Stadt Gera.

1. 1. 1945
Der Landkreis Gera2 im Land Thüringen umfaßt 213 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Gera.





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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 13. 9. 2012.