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Reichsgau Sudetenland

1. – 10. 10. 1938
Deutsche Besetzung der bisher tschechoslowakischen Randgebiete in Böhmen und Mähren entsprechend dem Münchener Abkommen vom 30. 9. 1938.

20. 11. 1938
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935.
Umbenennung der

Umbenennung des politischen Bezirke in Landkreise.


21. 11. 1938
Die bisher tschechoslowakischen Randgebiete in Böhmen und Mähren treten als sudetendeutsche Gebiete zum Deutschen Reich.
Die sudetendeutschen Gebiete (teilweise) werden durch den Reichskommissar in Reichenberg verwaltet.
Bildung von Aufbaustäben der Verwaltung in

Die sudetendeutschen Gebiete (Rest) werden durch den Reichskommissar in Reichenberg verwaltet und in dessen Auftrag

15. 4. 1939
Bildung des Reichsgaus Sudetenland aus den sudetendeutschen Gebieten (teilweise).
Es gilt das Sudetengaugesetz vom 14. 4. 1939.
Eingliederung der

1. 5. 1939
Bildung der Regierungsbezirke Aussig, Eger2 und Troppau.

1. 1. 1945
Der Reichsgau Sudetenland umfaßt die Regierungsbezirke Aussig, Eger und Troppau (3 Regierungsbezirke mit 58 Kreisen).
Sitz der Verwaltung ist die Gauhauptstadt Reichenberg.


5. 1945
Besetzung des Reichsgaues Sudetenland durch die Alliierten Truppen.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 10. 5. 2017.