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Landkreis Neu Titschein

1. - 10. 10. 1938
Deutsche Besetzung der bisher tschechoslowakischen politischen Bezirke:

Umbenennung der politischen Bezirke:


21. 11. 1938
Die Landkreise Mährisch Weißkirchen (teilweise)1 und Neu Titschein (teilweise)2 treten zum Deutschen Reich;
Eingliederung der Landkreise Mährisch Weißkirchen (teilweise) und Neu Titschein (teilweise) in die sudetendeutschen Gebiete.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Neu Titschein.

15. 4. 1939
Die Landkreise Mährisch Weißkirchen (teilweise) und Neu Titschein (teilweise) treten zum neuen Reichsgau Sudetenland;
Einführung des Sudetengaugesetzes vom 14. 4. 1939.

1. 5. 1939
Bildung des neuen Landkreises Neu Titschein aus den Landkreisen:

Eingliederung der Gemeinden Bodenstadt, Fünfzighuben, Gaisdorf, Hermsdorf, Mittelwald, Poschkau, Punkendorf und Schmiedsau aus dem Landkreis Mährisch Weißkirchen in den Landkreis Bärn;
Eingliederung der Gemeinden Botenwald, Klantendorf und Schimmeldorf aus dem Landkreis Mährisch Weißkirchen in den Landkreis Wigstadt;
Eingliederung der Gemeinde Gerlsdorf (teilweise)4 aus dem Landkreis Mährisch Weißkirchen in den Landkreis Troppau;
Eingliederung des Landkreises Neu Titschein in den neuen Regierungsbezirk Troppau.

1. 1. 1945
Der Landkreis Neu Titschein5 im Reichsgau Sudetenland, Regierungsbezirk Troppau, umfaßt 72 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Neu Titschein.





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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 23. 2. 2005.