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1. 4. 1889
Einführung
1. 10. 1889
Bildung des Amtsbezirks Wotersen Nr. 81 aus der Landgemeinden Elmenhorst, Fuhlenhagen, Groß Pampau, Güster, Kankelau, Klein Pampau, Müssen, Nüssau, Roseburg, Sahms, Siebeneichen und Talkau und den Gutsbezirken Lanken, Müssen und Wotersen (15 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächt verwaltet vom Amtsvorsteher in Wötersen.
1. 4 1893
Einführung der Landgemeindeordnung für die Provinz Schleswig-Holstein.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19192.
19. 3. 1920
Eingliederung
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19275.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 10. 1937
Zusammenschluß der Gemeinde Nüssau und der Gemeinden Büchen und Pötrau im Amtsbezirk Pötrau zur Gemeinde Büchen;
Eingliederung der Gemeinde Büchen (teilweise)6 in den Amtsbezirk Pötrau.
1. 4. 1939
Zusammenschluß der Gemeinden Groß Pampau und Sahms zur Gemeinde Sahms.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Wotersen umfaßt die Landgemeinden Elmenhorst, Fuhlenhagen, Güster, Kankelau, Klein Pampau, Müssen, Roseburg, Sahms, Siebeneichen und Talkau (10 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Wotersen): | ||||
- | 1. | 10. | 1889: | ?, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 2.593 Einwohner. |
2 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
3 | 0,0001 ha. |
4 | 0,0136 ha. |
5 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben.. |
6 | Orsteil Nüssau. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 13. 10. 2020.