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Landkreis Stormarn

12. 1. 1867
Patent wegen Besitznahme der Herzogtümer Holstein und Schleswig;
Vereinigung der Herzogtümer Holstein und Schleswig mit der Preußischen Monarchie.

1. 7. 1867
Die preußischen Herzogtümer Holstein und Schleswig treten zum Norddeutschen Bund.

26. 9. 1867
Bildung der neuen Provinz Schleswig-Holstein aus dem Gebiet der Herzogtümer Schleswig und Holstein mit dem Sitz des Oberpräsidenten in Kiel;
Einführung der Verordnung, betreffend die Organisation der Kreis- und Distriktsbehörden, sowie der Kreisvertretung in der Provinz Schleswig-Holstein, vom 22. 9. 1867.
Bildung des neuen Kreises Stormarn aus:

Einführung der Verordnung, betreffend die Landgemeinde-Verfassungen im Gebiete der Herzogtümer Schleswig und Holstein vom 22. 9. 1867.

1. 10. 1868
Zusammenschluß der Regierungsbezirke Kiel und Schleswig zum neuen Regierungsbezirk Schleswig.

.? .? 1869
Einführung des Gesetzes, betreffend die Verfassung und Verwaltung der Städte und Flecken in der Provinz Schleswig-Holstein vom 14. 4. 1869.

1. 1. 1871
Erweiterung und Umbenennung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich.

1. 10. 1879
Verlegung des Sitzes des Oberpräsidenten von Kiel nach Schleswig.

1. 4. 1889
Einführung der Kreisordnung für die Provinz Schleswig-Holstein vom 26. 5. 1888.

1. 4. 1893
Einführung der Landgemeindeordnung für die Provinz Schleswig-Holstein vom 4. 7. 1892.

1. 4. 1901
Bildung des neuen Stadtkreises Wandsbek aus der Stadtgemeinde Wandsbek, bisher Kreis Storman.

6. 10. 1910
Verbindliche Festlegung der Schreibweise von Ortsnamen mit mehreren Namensbestandteilen2.

1. 5. 1917
Verlegung des Sitzes des Oberpräsidenten zu Schleswig nach Kiel.

1. 7. 1927
Eingliederung der Landgemeinden Jenfeld (teilweise) und Tonndorf-Lohe (teilweise) in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Wandsbek.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933;
Umbenennung der Stadtgemeinden in Städte.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1937
Eingliederung der Gemeinden Bergstedt, Billstedt, Bramfeld, Duvenstedt, Hummelsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Lohbrügge, Poppenbüttel, Rahlstedt, Sasel, Steilshoop und Wellingsbüttel aus dem Kreis Stormarn in das Land Hamburg;
Eingliederung der Gemeinden Groß Hansdorf und Schmalenbeck aus dem Land Hamburg in den Kreis Stormarn.

1. 1. 1939
Umbenennung des Kreises Stormarn in Landkreis Stormarn.

1. 1. 1945
Der Landkreis Stormarn3 in der preußischen Provinz Schleswig-Holstein, Regierungsbezirk Schleswig, umfaßt 95 Gemeinden/Gutsbezirke.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Hamburg, Ortsteil Wandsbek.





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Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 24. 11. 2005.