Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Lübeck/Herzogtum Lauenburg | Schleswig-Holstein | Leitseite | |
?. ?. 1875
Einführung des Gesetzes betreffend die Verhältnisse der Landgemeinden im Herzogthum Lauenburg vom 2. 11. 1874.
1. 4. 1889
Einführung
1. 10. 1889
Bildung des Amtsbezirks Pötrau Nr. 71 aus den Landgemeinden Bartelsdorf, Bröthen, Büchen, Fitzen, Franzhagen, Pötrau, Schulendorf und Witzeeze (8 Gemeinden).
Er wird zunächt verwaltet vom Amtsvorsteher in Lauenburg a/E.
1. 4 1893
Einführung der Landgemeindeordnung für die Provinz Schleswig-Holstein.
5. 7. 1911
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Pötrau mit den Landgemeinden Bartelsdorf, Bröthen, Büchen, Fitzen, Franzhagen, Pötrau, Schulendorf und Witzeeze (8 Gemeinden).
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19193.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19274.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 10. 1937
Zusammenschluß der Gemeinden Büchen und Pötrau und der Gemeinde Nüssau im Amtsbezirk Wotersen zur Gemeinde Büchen;
Eingliederung der Gemeinde Büchen (teilweise5 aus dem Amtsbezirk Wotersen in den Amtsbezirk Pötrau.
1. 4. 1938
Eingliederung der Gemeinden Bartelsdorf und Franzhagen in die Gemeinde Schulendorf.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Pötrau umfaßt die Gemeinden Bröthen, Büchen, Fitzen, Schulendorf und Witzeeze (5 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Pötrau): | ||||
- | 1. | 10. | 1889: | Landvogt Hennies in Lauenburg a/E. (kommissarisch), |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1931: | Gemeindevorsteher Dürkop in Pötrau, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 1.748 Einwohner. |
2 | 1.775 Einwohner. |
3 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
4 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
5 | Orsteil Nüssau. |
Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Lübeck/Herzogtum Lauenburg | Schleswig-Holstein | Leitseite | |
Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 26. 10. 2020.