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?. ?. 1875
Einführung des Gesetzes betreffend die Verhältnisse der Landgemeinden im Herzogthum Lauenburg vom 2. 11. 1874.
1. 4. 1889
Einführung
1. 10. 1889
Bildung des Amtsbezirks Lütau Nr. 61 aus den Landgemeinden Basedow, Buchhorst, Dalldorf, Krüzen, Lanze, Lütau, Schnakenbek und Wangelau und den Gutsbezirken Dalldorf und Grünhof, Forst (10 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächt verwaltet vom Amtsvorsteher in Lauenburg a/E.
1. 2. 1893
Der Amtsbezirk Lütau Nr. 612 umfaßt die Landgemeinden Basedow, Buchhorst, Dalldorf, Krüzen, Lanze, Lütau, Schnakenbek und Wangelau und die Gutsbezirken Dalldorf und Grünhof, Forst (10 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4 1893
Einführung der Landgemeindeordnung für die Provinz Schleswig-Holstein.
5. 7. 1911
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Lütau mit den Landgemeinden Basedow, Buchhorst, Dalldorf, Krüzen, Lanze, Lütau, Schnakenbek und Wangelau und den Gutsbezirken Dalldorf und Grünhof, Forst (10 Gemeinden/Gutsbezirke).
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19193.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19274.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Lütau umfaßt die Gemeinden Basedow, Buchhorst, Dalldorf, Krüzen, Lanze, Lütau, Schnakenbek und Wangelau (8 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Lütau): | ||||
- | 1. | 10. | 1889: | Landvogt Hennies in Lauenburg a/E. (kommissarisch), |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1931: | Gemeindevorsteher Franz Schütt in Lüttau, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 1.807 Einwohner. |
2 | 1.800 Einwohner. |
3 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
4 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
5 | Domäne Lauenburg. |
6 | Forstbezirke Glüsing ud Grünhof; ferner Wohnplatz Sandkrug einschließlich der Elbe mit Anlandungen. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 26. 10. 2020.