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?. ?. 1875
Einführung des Gesetzes betreffend die Verhältnisse der Landgemeinden im Herzogthum Lauenburg vom 2. 11. 1874.
1. 4. 1889
Einführung
1. 10. 1889
Bildung des Amtsbezirks Hohenhorn Nr. 31 aus der Landgemeinden Besenhorst, Börnsen, Escheburg, Hohenhorn, Kröppelshagen mit Fahrendorf und Wentorf (6 Gemeinden).
Er wird zunächt verwaltet vom Amtsvorsteher in Schwarzenbek?.
1. 4 1893
Einführung der Landgemeindeordnung für die Provinz Schleswig-Holstein.
?
Umbenennung der Landgemeinde Wentorf in Wentorf, Amt Hohenhorn.
10. 12. 1928
Umbenennung der Landgemeinde Besenhorst in Düneberg.
7. 3. 1930
Eingliederung des Gutsbezirks Sachsenwald (teilweise3 in die Landgemeinde Düneberg.
1. 1. 1908
Der Amtsbezirk Hohenhorn umfaßt die Landgemeinden Börnsen, Düneberg, Escheburg, Hohenhorn, Kröppelshagen-Fahrendorf und Wentorf, Amtsbezirk Hohenhorn (6 Gemeinden).
5. 7. 1911
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Hohenhorn mit den Landgemeinden Besenhorst, Börnsen, Escheburg, Hohenhorn, Kröppelshagen-Fahrendorf und Wentorf, Amt Hohenhorn (6 Gemeinden).
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19194.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19275.
1. 4. 1933
Bildung des Amtsbezirks Wentorf aus der Landgemeinde Wentorf, Amtsbezirk Hohenhorn.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1937
Eingliederung der Gemeinde Börnsen (teilweise)6 in das Land Hamburg,
1. 10. 1937
Eingliederung der Gemeinde Düneberg in die Stadt Geesthacht.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Hohenhorn umfaßt die Gemeinden Börnsen, Escheburg, Hohenhorn und Kröppelshagen-Fahrendorf (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Hohenhorn): | ||||
- | 1. | 10. | 1889: | Hardesvogt Cumme in Schwarzenbek (kommissarisch), |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1931: | Hufner Franz Kiehn in Börnsen, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 1.828 Einwohner. |
2 | 2.062 Einwohner. |
3 | Parzellen in der Gemarkung Düneberg mit insgesamt 0,7144 ha. |
4 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
5 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
6 | Wohnplatz Kurslack im Achterschlag (Exklave). |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 25. 10. 2020.