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?. ?. 1875
Einführung des Gesetzes betreffend die Verhältnisse der Landgemeinden im Herzogthum Lauenburg vom 2. 11. 1874.
1. 4. 1889
Einführung
1. 10. 1889
Bildung des Amtsbezirks Breitenfelde Nr. 91 aus den Landgemeinden Alt Mölln, Bälau, Borstorf, Breitenfelde, Hornbek, Niendorf a./St. und Woltersdorf und den Gutsbezirken Niendorf a./St. und Woltersdorf (9 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächt verwaltet vom Amtsvorsteher in Breitenfelde.
1. 4 1893
Einführung der Landgemeindeordnung für die Provinz Schleswig-Holstein.
5. 7. 1911
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Breitenfelde mit den Landgemeinden Alt Mölln, Bälau, Borstorf, Breitenfelde, Hornbek, Niendorf a. Stecknitz und Woltersdorf und den Gutsbezirken Niendorf a. Stecknitz und Woltersdorf (9 Gemeinden/Gutsbezirke).
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19193.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19274.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 7. 1936
Eingliederung
1. 4. 1937
Eingliederung der Gemeinden Groß Schretstaken, Klein Schretstaken und Tramm aus dem Land Lübeck in den Kreis Herzogtum Lauenburg;
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 in den Gemeinden Groß Schretstaken, Klein Schretstaken und Tramm.
5. 4. 1937
Eingliederung der Gemeinden Groß Schretstaken, Klein Schretstaken und Tramm in den Amtsbezirk Breitenfelde.
1. 4. 1939
Zusammenschluß der Gemeinden Groß Schrestaken und Klein Schrestaken zur Gemeinde Schrestaken;
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Breitenfelde umfaßt die Gemeinden Alt Mölln, Bälau, Borstorf, Breitenfelde, Hornbek, Niendorf a./Stecknitz, Schretstaken, Tamm und Woltersdorf (90 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Breitenfelde): | ||||
- | 1. | 10. | 1889: | Gemeindevorsteher Aue in Breitenfelde für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1931: | Halbhufner Aue in Breitenfelde, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 1.966 Einwohner. |
2 | 1.858 Einwohner. |
3 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
4 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben.. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 25. 10. 2020.