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?. ?. 1875
Einführung des Gesetzes betreffend die Verhältnisse der Landgemeinden im Herzogthum Lauenburg vom 2. 11. 1874.
13. 3. 1878
Zusammenschluß der Dörfer Adlig Klein Berkenthin und landesherrlich Klein Berkenthin mit Einschluß der gutsherrlichen Grundfläche zur Landgemeinde Klein Berkenthin.
1. 4. 1889
Einführung
1. 10. 1889
Bildung des Amtsbezirks Berkenthin Nr. 171 aus den Landgemeinden Göldenitz, Groß Berkenthin, Kählstorf, Klein Berkenthin, Klempau und Krummesse und den Gutsbezirken Kulpin (teilweise)2 und Klempau (7 1/? Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächt verwaltet vom Amtsvorsteher in Krummesse.
1. 4 1893
Einführung der Landgemeindeordnung für die Provinz Schleswig-Holstein.
5. 7. 1911
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Berkenthin mit den Landgemeinden Göldenitz, Groß Berkenthin, Kählstorf, Klein Berkenthin, Klempau und Krummesse und dem Gutsbezirk Klempau (7 Gemeinden/Gutsbezirke).
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19195.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19276.
27. 10. 1920
Eingliederung der Landgemeinde Rondeshagen (teilweise)7 aus dem Amtsbezirk Bliesdorf in die Landgemeinde Kählstorf.
11. 3. 1921
Eingliederung der Landgemeinden
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1937
Eingliederung der Gemeinde Hollenbeck aus dem Land Lübeck in den Kreis Herzogrum Lauenburg;
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 in der Gemeinde Hollenbeck.
5. 4. 1937
Eingliederung der Gemeinde Hollenbeck in den Amtsbezirk Berkenthin.
1. 10. 1938
Zusammenschluß der Gemeinden Göldenitz, Groß Berkenthin, Hollenbeck, Kählstorf und Klein Berkenthin zur Gemeinde Berkenthin.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Berkenthin umfaßt die Gemeinden Berkenthin, Klempau und Krummesse (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Berkenthin): | ||||
- | 1. | 10. | 1889: | Gemeindevorsteher Dorendorf in Krumesse für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1931: | Hufner Hans Körner in Klempau, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 1.200 Einwohner. |
2 | Klein Wehden mit Forsthaus Fliegenberg. |
3 | 1.142 Einwohner. |
4 | Klein We?den mit Forsthaus Fliegenberg. |
5 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
6 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
7 | 0,1681 ha. |
8 | 1,1106 ha. |
9 | 1,3005 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 25. 10. 2020.