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?. ?. 1875
Einführung des Gesetzes betreffend die Verhältnisse der Landgemeinden im Herzogthum Lauenburg vom 2. 11. 1874.
28. 10. 1879
Eingliederung des Gutsbezirks Marienwalde (teilweise)1 in den Gutsbezirk Fredeburg.
1. 4. 1889
Einführung
1. 10. 1889
Bildung des Amtsbezirks Anker Nr. 162 aus der Landgemeinden Anker, Bergrade, Gretenberge, Kühsen, Lankau und Niendorf und den Gutsbezirken Marienwohlde und Niendorf, Forst (8 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächt verwaltet vom Amtsvorsteher in Kühsen.
1. 4 1893
Einführung der Landgemeindeordnung für die Provinz Schleswig-Holstein.
5. 7. 1911
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Anker mit den Landgemeinden Anker, Gretenberge, Kühsen, Lankau und Niendorf, Amt Ratzeburg und den Gutsbezirken Marienwohlde und Niendorf, Amt Ratzeburg, Forst (7 Gemeinden/Gutsbezirke).
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19194.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19275.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1937
Eingliederung der Gemeinden Hammer, Mannhagen und Panten aus dem Kreis Schönberg, Land Mecklenburg, in den Kreis Herzogtum Lauenburg;
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 in den Gemeinden Gemeinden Hammer, Mannhagen und Panten.
5. 4. 1937
Eingliederung der Gemeinden Hammer, Mannhagen und Panten in den Amtsbezirk Anker.
1. 4. 1938
Zusammenschluß der Gemeinden Hammer, Mannhagen und Panten zur Gemeinde Mannhagen.
19. 9. 1938
Umbenennung der Gemeinde Mannhagen in Panten.
1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinde Bergrade in die Gemeinde Duvensee im Amtsbezirk Duvensee.
1. 4. 1941
Grenzänderung6 zwischen der Gemeinde Lankau und der der Stadt Mölln.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Anker umfaßt die Landgemeinden Kühsen, Lankau, Niendorf und Panten (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Anker): | ||||
- | 1. | 10. | 1889: | Gemeindevorsteher Geerdis in Kühsen für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1931: | ?Hufner Karl Dohrendorf in Lankau, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Forstorte Farchauer Nachtkoppel und Farchauer Ziegelbruch. |
2 | 1.033 Einwohner. |
3 | 977 Einwohner. |
4 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
5 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
6 | Mit Rücksicht auf die erfolgte Verbreiterung und Begardigung der sogenannten Pirschbek. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 25. 10. 2020.