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Landkreis Flensburg

12. 1. 1867
Patent wegen Besitznahme der Herzogtümer Holstein und Schleswig;
Vereinigung der Herzogtümer Holstein und Schleswig mit der Preußischen Monarchie.

1. 7. 1867
Die preußischen Herzogtümer Holstein und Schleswig treten zum Norddeutschen Bund.

26. 9. 1867
Bildung der neuen Provinz Schleswig-Holstein aus dem Gebiet der Herzogtümer Schleswig und Holstein mit dem Sitz des Oberpräsidenten in Kiel;
Einführung der Verordnung, betreffend die Organisation der Kreis- und Distriktsbehörden, sowie der Kreisvertretung in der Provinz Schleswig-Holstein, vom 22. 9. 1867.
Bildung des neuen Kreises Flensburg aus:

Einführung der Verordnung, betreffend die Landgemeinde-Verfassungen im Gebiete der Herzogtümer Schleswig und Holstein vom 22. 9. 1867.

1. 10. 1868
Zusammenschluß der Regierungsbezirke Kiel und Schleswig zum neuen Regierungsbezirk Schleswig.

.? .? 1869
Einführung des Gesetzes, betreffend die Verfassung und Verwaltung der Städte und Flecken in der Provinz Schleswig-Holstein vom 14. 4. 1869.

1. 1. 1871
Erweiterung und Umbenennung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich.

25. 10./22. 11. 1878
Eingliederung in den Kreis Flensburg:

Eingliederung der Landgemeinde Holming aus dem Kreis Flensburg in den Kreis Schleswig.

1. 10. 1879
Verlegung des Sitzes des Oberpräsidenten von Kiel nach Schleswig.

1. 4. 1889
Einführung der Kreisordnung für die Provinz Schleswig-Holstein vom 26. 5. 1888:
Bildung des Stadtkreises Flensburg aus der Stadtgemeinde Flensburg, bisher Kreis Flensburg;
Umbenennung des Kreises Flensburg in Landkreis Flensburg.

1. 4. 1893
Einführung der Landgemeindeordnung für die Provinz Schleswig-Holstein vom 4. 7. 1892.

1. 5. 1900
Eingliederung der Landgemeinde Jürgensgaard aus dem Landkreis Flensburg in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Flensburg.

1. 4. 1909
Eingliederung der Landgemeinde Niehuus (teilweise)2 aus dem Landkreis Flensburg in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Flensburg.

1. 4. 1910
Eingliederung der Landgemeinden Engelsby, Fruerland, Twedt und Twedterholz aus dem Landkreis Flensburg in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Flensburg.

6. 10. 1910
Verbindliche Festlegung der Schreibweise von Ortsnamen mit mehreren Namensbestandteilen3.

17. 8. 1916
Eingliederung des Gutsbezirks Lindewitt, Forst (teilweise)4 aus dem Landkreis Flensburg in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Flensburg.

1. 5. 1917
Verlegung des Sitzes des Oberpräsidenten zu Schleswig nach Kiel.

10. 1. 1920
Übernahme der Zivilverwaltung des Landkreises Flensburg (teilweise)5 durch die Interalliierte Kommission.

15. 6. 1920
Abtretung des Landkreises Flensburg (teilweise)6 an Dänemark.

30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke Röst (teilweise) und Schleimünde aus dem Landkreis Flensburg in den Kreis Schleswig.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933;
Umbenennung der Stadtgemeinden in Städte.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Landkreis Flensburg7 in der preußischen Provinz Schleswig-Holstein, Regierungsbezirk Schleswig, umfaßt 132 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Flensburg.





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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 13. 8. 2010.